Umsetzung der Energiepreisbremse

Wir als Energiebranche haben in der jetzigen Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, um die finanziellen Hilfen direkt an die Kundinnen und Kunden auszuzahlen.

Die Energiepreisbremsengesetze sind sehr komplex und die IT-Umsetzung entsprechend herausfordernd. Daher kommt es zunächst zu Verzögerungen. Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die gesetzliche Entlastung in voller Höhe erhalten.
Die Umsetzung wird automatisiert erfolgen. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht individuell tätig werden.

Strompreisbremse:
Das Kanzleramt hat eine konkrete Obergrenze beim Strompreis vorgelegt. Die Strompreisbremse der Bundesregierung greift bei einem Arbeitspreis ab 40 Cent je Kilowattstunde bei Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch unter 30.000 kWh Strom liegt. Durch die Strompreisbremse zahlen Haushalte und kleinere Unternehmen ab März maximal 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Dies gilt allerdings nur für eine Menge von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Das bedeutet, dass wenn Ihr vertraglich festgelegter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt, Sie Ihren gesamten Stromverbrauch zu den vereinbarten Preiskonditionen bezahlen.

Dies ist die FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Gaspreisbremse:
Grundlage für die Berechnung der Preisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Die Bundesregierung hat nur 80 Prozent des Preises begrenzt, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher motiviert bleiben, Energie zu sparen.
Für Erdgas liegt die Gaspreisbremse bei 12 Cent pro Kilowattstunde.

Ihr Arbeitspreis beträgt brutto 12,18 ct/kWh. Da hier die Differenz zum Preisdeckel brutto 0,18 ct/kWh beträgt und der Erdgastarif im aktuellen Marktumfeld als sehr günstig bezeichnet werden kann, fällt die Entlastung durch die Bundesregierung entsprechend niedrig aus.

Beispielrechnung Erdgas:
Prognoseverbrauch Erdgas September 2022: 20.000 kWh
80% des Prognoseverbrauchs: 16.000 kWh
Referenzpreis für Erdgas: 12,00 ct/kWh brutto
Aktueller Erdgas-Arbeitspreis: 12,18 ct/kWh brutto
Entlastungsbetrag für 2023: 28,80 EUR brutto / Jahr
Üblicherweise berechnen die Stadtwerke Paderborn 11 Abschläge pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Abschlagsanzahl ergibt sich eine monatliche Entlastung von: 2,62 EUR/brutto.

Die Stadtwerke Paderborn setzen die von der Bundesregierung eingeführten Energiepreisbremsen vollständig um. Alle Kundinnen und Kunden, die unter die Preisbremsenregelung fallen, erhalten ihre individuellen Entlastungen. Jedoch kann die Umsetzung erst im April 2023 erfolgen. Hauptgrund sind die komplexen Anpassungen der IT-Systeme. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren.
Die Stadtwerke Paderborn werden die Reduzierung der monatlichen Abschläge ab April 2023 umsetzen und auch die Monate Januar bis März dabei berücksichtigen. Daher wird der Märzabschlag noch nicht um den Entlastungsbetrag reduziert.

Dies ist die FAQ-Liste zur Gaspreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.