Trinkwasser Ummeldung

Sie haben ein Haus erworben oder sind in ein Einfamilienhaus umgezogen?

Handelnder Geschäftsbesorger der Wasserwerke Paderborn GmbH heißt, dass wir für den Kundenservice und die Abrechnung der Trinkwasser- bzw. Frischwasserversorgung zuständig sind.

Der Wasserzähler wird zum Datum der Schlüsselübergabe auf den neuen Eigentümer oder Mieter übertragen.  Gemäß AVBWasserV treten Sie somit in Ihrer Funktion als neuer Eigentümer oder Mieter in die Rechte und Pflichten des bestehenden Wasservertrages ein.

Die Trinkwasserversorgung bedarf einer Ab- und Anmeldung des bestehenden Vertragskontos. Die Bekanntgabe der Ummeldung kann von einer der beiden Vertragsparteien (A = Abmeldung | B = Anmeldung) vorgenommen werden. Hierzu sind die Daten von beiden Beteiligten (A und B) anzugeben. Der Wasserzähler wird zum Datum der Schlüsselübergabe auf den neuen Eigentümer/Mieter übertragen. Der bisherige Eigentümer/Mieter erhält zu dem entsprechenden Ummeldedatum die Schlussrechnung.

Das Formular für Ihre Ummeldung finden Sie in unserem Downloadbereich unter „Offline Bestellformulare“.
Senden Sie bitte das ergänzte und unterzeichnete Exemplar des Bestellformulars an uns zurück. Alternativ können Sie den Auftrag auch direkt über unser Kontaktformular hochladen.

Nach erfolgreicher Ummeldung werden Sie von uns zuverlässig mit Trinkwasser versorgt.

Hinweis:
Beim Eigentums- oder Mietübergang ist keine gewünschte Kündigung möglich. Das liegt daran, dass entweder eine Ummeldung auf den neuen Eigentümer bzw. Mieter erfolgt oder Ihr bisheriger Wohnsitz als Leerstand geführt wird. Heißt konkret: Der Wasserzähler kann also ausschließlich auf den nachfolgenden Vertragspartner umgemeldet werden.
Ausschließlich der Ausbau des Wasserzählers durch einen Handwerksbetrieb führt zu einer Kündigung und Beendigung der Wasserversorgung Ihrer Verbrauchsstelle.

Die Abwassergebühren für Ihr Schmutz- und Niederschlagswasser werden von den Städten Paderborn und Bad Lippspringe sowie der Gemeinde Borchen erhoben.

Stadt Paderborn | Stadtenwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
Bentfelder Str. 12 | 33106 Paderborn

Telefon: 0 52 51 88 / 12 80-0
Telefax: 0 52 51 / 88-2068
E-Mail: info@steb-paderborn.de
http://www.paderborn.de/microsite/steb/daten-fakten/abwassergebuehren.php

Stadt Bad Lippspringe
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1 | 33175 Bad Lippspringe

Telefon: 0 52 52 / 26-0
Telefax: 0 52 52 / 26–166
E-Mail: info@bad-lippspringe.de
www.bad-lippspringe.de/bali/unsere-stadt/rathaus-online/gebuehren-und-steuern.php

Gemeinde Borchen
Unter der Burg 1 | 33178 Borchen

Telefon: 0 52 51 / 38 88-0
Telefax: 0 52 51 / 38 88-100
E-Mail: info@borchen.de
www.borchen.de/leben.in.borchen/gebuehren.php