Wichtige Information zum Gaspreis 2022, der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuer
Der Beschluss der Regierung die Gasbeschaffungsumlage nicht einzuführen bedeutet, dass der bis zum 30.09.2022 geltende Arbeitspreis aktuell bis zum 31.12.2022 gilt.
Da zugleich die Mehrwertsteuersenkung durch den Bundestagsbeschluss umgesetzt wurde, geben wir diese ab Wirksamwerden an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Damit zahlen Sie ab dem 01.10.2022 auf unseren Arbeitspreis 5,37ct/kWh (netto) und den Grundpreis 8,54 Euro/Monat (netto) nur 7% Mehrwertsteuer. Mit dem nun gültigen Mehrwertsteuersatz vergibt sich daraus ein Arbeitspreis von 5,75 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis liegt nun bei 9,14 €/Monat (brutto). Dies wird in der Jahresverbrauchsrechnung abgegrenzt.
Wegen der weggefallenen Gasbeschaffungsumlage wurden Ihre monatlichen Abschläge nicht automatisiert angepasst.
Sollten weitere gesetzliche Änderungen erfolgen, werden wir selbstverständlich auch hierauf reagieren. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse angekündigt. Wie diese Preisbremse alle Erdgasverbraucherinnen und -verbraucher entlasten soll, ist weiterhin noch unklar.
Für eine genaue Abgrenzung ist Ihr Zählerstand erforderlich. Für die Übermittlung des Zählerstandes stehen Ihnen in unserem Hause diese Wege zur Verfügung:
• Online-Zählerstandmeldung auf unserer Homepage
• Online über Ihr persönliches Kundenportal
Sie können uns einmal im Monat Ihren Zählerstand senden.