ENERGIEPREISANPASSUNG ZUM 01.01.2023

GÜLTIG FÜR BESTANDKUNDINNEN UND BESTANDSKUNDEN:

Die weltweit hohe Nachfrage nach Energie treibt die Beschaffungskosten von Strom und Erdgas in die Höhe. Das macht sich auch auf dem deutschen Energiemarkt bemerkbar und führt aktuell zu unvermeidbaren Preisanpassungen für unsere Kundinnen und Kunden. Diese dynamische Entwicklung gepaart mit zunehmenden Kosten der Netzentgelte und Einführungen neuer Umlagen wirken sich auf die Strom- und Erdgaspreise aus.

Unsere Strom- und Erdgaspreise für 2023 haben wir unter Berücksichtigung aller Kostenbestandteile kalkuliert. Die Kostenbestandteile bestehen aus Netzentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern sowie dem Anteil für Energiebeschaffung und Vertrieb.

Strom: Der Strompreis wird durch gestiegene Beschaffungskosten und Netzentgelte erhöht. Die gestiegene Offshore-Netzumlage fließt mit ein. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird hingegen nicht mehr erhoben. Die gesunkene § 19 StromNEV-Umlage sowie die KWKG-Umlage wirken der Preiserhöhung leicht entgegen.

Erdgas: Im Wesentlichen sind die gestiegenen Kosten für die Energiebeschaffung und gestiegene Kosten für die Entgelte des Netzbetreibers sowie von Abgaben und Umlagen verantwortlich.

Für das Kalenderjahr 2023 gilt keine Preisgarantie. Die Stadtwerke Paderborn sind somit in der Lage auf kurzfristige Änderungen direkt zu reagieren. Die Vertragslaufzeit ist zugleich unabhängig von einer Preisgarantie. Falls eine weitere Preisanpassung unterjährig in 2023 erfolgen würde, erhalte Sie erneut die Möglichkeit Ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Bei einer Erdgaspreisanpassung können Sie Ihren Erdgasvertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden.

In unserem Hause fallen in einem vollen Belieferungsjahr elf Abschlagszahlungen an. Dies sind die Fälligkeiten der Abschläge 2022:
10.01.2022, 10.02.2022, 14.03.2022, 11.04.2022, 10.05.2022, 10.06.2022, 11.07.2022, 10.08.2022, 12.09.2022, 10.10.2022, 10.11.2022
Im Dezember eines jeden Jahres wird keine Abschlagszahlung fällig, da Sie regulär in diesem Monat Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten. Die neuen monatlichen Abschläge, die Sie auf Ihrer zukünftigen Jahresverbrauchsrechnung Ende 2022 finden, ergeben sich aus Ihrem Vorjahresverbrauch unter Berücksichtigung der gültigen Preise. Die Höhe Ihres Abschlages berechnen wir nach jeder Rechnung neu. Der Betrag wird auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs bestimmt. Wir möchten, dass Sie bei Ihrer nächsten Rechnung keine hohe Nachzahlung leisten müssen, aber auch, dass Sie im Vorhinein keine zu hohen Abschläge bezahlen. Falls Sie nach der Rechnungszustellung eine weitere Abschlagserhöhung wünschen, senden Sie uns gerne eine Nachricht und wir erfassen Ihre Angabe.

Somit wird mit Bekanntgabe Ihrer Zählerstände zum Ende des Jahres 2022 Ihr Verbrauch ermittelt und mit den o.g. Preisen für das kommende Jahr Ihr Abschlag ermittelt.
Für die Übermittlung des Zählerstandes stehen Ihnen in unserem Hause diese Wege zur Verfügung:
Online-Zählerstandmeldung auf unserer Homepage
Online über Ihr persönliches Kundenportal
Sie können uns zudem einmal im Monat Ihren Zählerstand senden, da dieser die Grundlage für Ihren individuellen Verbrauch ist.

Selbstverständlich werden wir auch die zukünftigen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung reagieren. Aktuell sollen im Rahmen des Entlastungspakets unsere Erdgaskundinnen und -kunden einen einmaligen und vorläufigen Entlastungsbetrag erhalten. Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, der für die jeweilige Entnahmestelle prognostiziert wurde, und des Erdgaspreises für Dezember errechnet. Die Berechnungsgrundlage ist nicht selbsterklärend und die Umsetzung für alle Energieversorger sehr komplex. Wir rechnen in den kommenden Wochen mit einer hohen Beratungsnachfrage, da die rechnerisch ermittelte Zahlung von Ihrem tatsächlichen Abschlag abweichen wird. In unserem Hause fallen in einem vollen Belieferungsjahr elf Abschlagszahlungen an, sodass der vermeintliche „Dezemberabschlag“ in diese Zahlungen einfloss. Zu dieser „Gas-Soforthilfe“ werden vom Bund mit dem Erdgas- und Strompreisdeckel weitere Entlastungen für 2023 in Aussicht gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen für diese Preisbremsen noch keine konkreten Informationen oder Gesetzesentwürfe vor. Sobald die Entlastungspakete durch die Regierung detailliert geregelt, in Gesetzesform gebracht und somit durch uns umgesetzt werden können, werden wir die Maßnahmen für unsere Kundinnen und Kunden zeitnah realisieren.

Unsere Kundinnen und Kunden erhalten auf dem Postweg ausführliche Informationen zu dieser Preisanpassung. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren weiterhin von unserer langfristigen Einkaufsstrategie und Ihrer Treue zu den Stadtwerken Paderborn.