Neue Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022
Der Arbeitspreis im Erdgastarif – erdgasPB – steigt aufgrund der Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022
Mit einem persönlichen Schreiben vom 15.August 2022 informieren wir unsere Bestandskundschaft über die Preiserhöhung des Erdgastarifs zum 1. Oktober 2022.
Die aktuellen weltpolitischen Geschehnisse führen zu sehr starken Turbulenzen am Energiemarkt und lassen die Erdgaspreise immens steigen. Um die Gaswirtschaft zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft aufrechtzuerhalten, hat die Bundesregierung eine neue Umlage eingeführt.
Die befristete Gasbeschaffungsumlage tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und endet am 1. April 2024.
Dadurch sollen die Gasimporteure weiterhin ihren Lieferverpflichtungen nachkommen und die erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können. Deren Belastungen aufgrund der gestiegenen Ersatzbeschaffungskosten werden gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und -kunden verteilt.
Vor diesem Hintergrund müssen wir diese Umlage in Höhe von vorläufig 2,88 ct/kWh brutto (inkl. 19% Mwst.) – 2,59 ct/kWh brutto (inkl. 7% Mwst.) – (2,419 ct/kWh netto) über eine Preisanpassung an Sie weitergeben. Die Höhe der Umlage kann zudem alle drei Monate angepasst werden.
Für Ihren Erdgastarif – erdgasPB – gilt ab dem 1. Oktober 2022 folgender Arbeitspreis:
Bruttopreis bis 30. September 2022 Aktueller Arbeitspreis 6,39 ct/kWh
Bruttopreis ab 1. Oktober 2022 Neuer Arbeitspreis 9,27 ct/kWh (inkl. 19% Mwst.)
Bruttopreis ab 1. Oktober 2022 Neuer Arbeitspreis 8,334 ct/kWh (inkl. 7% Mwst.)
Stand 18.08.2022: Sofern die Mwst. 7% betragen wird. Die Bundesregierung will den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas senken: Die Steuer werde befristet von 19% auf 7% fallen.
Alle Preise sind kaufmännisch auf zwei bzw. drei Nachkommastellen gerundet.
Der Grundpreis 2022 bleibt unverändert. Gleichwohl müssen wir über die Steuern- und Abgabenklausel der AVB die Gasbeschaffungsumlage an Sie weitergeben.
Im Zuge einer Preisänderung hat die Bestandskundschaft die Möglichkeit, den Erdgasliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum 30. September 2022 zu kündigen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, bitten wir Sie, sich bis zum 22. September 2022 bei uns schriftlich zu melden, um einen reibungslosen Versorgerwechsel zu gewährleisten.
Wie seit Jahren bewährt, werden wir Ihren Zählerstand rechnerisch zum 30. September 2022 abgrenzen. Sofern Sie uns Ihren Zählerstand zum 30. September 2022 mitteilen möchten, können Sie dies ganz bequem auf der Startseite unserer Homepage unter www.stadtwerke-pb.de erledigen: Klicken Sie hierzu einfach auf das rote Feld „Zählerstand erfassen“. Halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer und Ihre Zählernummer bereit. In Ihrem persönlichen Online-Kundenportal haben Sie ebenfalls die Möglichkeit Ihren Zählerstand zu erfassen und zugleich Ihren Abschlag anzupassen. Registrieren Sie sich jetzt unter www.stadtwerke-pb.de/kundenportal.
Zur unabhängigen Neuberechnung erfahren Sie über den Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. , wie hoch Ihr zukünftiger Abschlag bemessen sein sollte. Bitte teilen Sie im Anschluss den Bruttobetrag durch 11 Abschlagszahlungen.
Erdgas ist inzwischen ein teures Gut. Zudem spielt Ihr individueller Verbrauch natürlich eine wesentliche Rolle im Hinblick auf Ihre Kosten. Es ist daher sinnvoll Ihren Gasverbrauch zu senken.
Auf unserer Homepage haben wir Ihnen Energiespartipps sowie Informationen zur Energiemarktlage unter: www.stadtwerke-pb.de/service/eml/ zusammengestellt. Zugleich sind die Tipps der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. anzuwenden.
Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da!