Gesetzentwurf zur Gaspreis „Soforthilfe“
Laut Medienberichten liegt ein Gesetzentwurf zur Gaspreis „Soforthilfe“ vor. Dieser Entwurf soll am 2. November 2022 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Solange diese Meldung noch nicht auf einem Bundesgesetz oder einer geltenden Verordnung beruhen, können wir zu den Medienberichten keine Aussage treffen. Insofern bedanken wir uns für Ihr Verständnis. Sollten gesetzliche Änderungen eintreten, werden wir selbstverständlich auch hierauf reagieren.
In unserem Hause fallen in einem vollen Belieferungsjahr je nach Vertragsbeginn zehn oder elf Abschlagszahlungen an. Dies sind die Fälligkeiten der Abschläge 2022: (10.01.2022), 10.02.2022, 14.03.2022, 11.04.2022, 10.05.2022, 10.06.2022, 11.07.2022, 10.08.2022, 12.09.2022, 10.10.2022, 10.11.2022.
Im Dezember eines jeden Jahres wird keine Abschlagszahlung fällig, da Sie regulär in diesem Monat Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten.
Die Gaspreis „Soforthilfe“ solle einen Ausgleich für die gestiegenen Erdgasrechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr 2023 überbrücken.
Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert aus dem Gesetzentwurf, dass die Grundlage für diese Einmalzahlung bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember zunächst entfallen oder mit der nächsten folgenden Gasabrechnung erstattet werden.
Mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz von 7% ab dem 1. Oktober 2022 vergibt sich für Sie ein Arbeitspreis von 5,75 ct/kWh (brutto). Dieser Preis ist bisher die Konstante in der Grundlagenberechnung. Unklar ist weiterhin welcher Jahresverbrauch, welche anteilige Entlastung bei anderen Preiselementen vorgenommen werden könnte oder sollte, ob aus Ihrer geleisteten Gesamtsumme oder dem ursprünglichen Abschlag zum Jahresbeginn ein Zwölftel berechnet werden muss oder ob Ihr Periodenverbrauch die Grundlage ist.
Auch wir hoffen auf ein eindeutiges Vorgehen mit dem kommenden Gesetz, welches Transparenz und Eindeutigkeit schafft. Sobald uns diese Informationen vorliegen, veröffentlichen wir diese auf unserer Homepage.