Grundbegriffe der Fachausdrücke
Abschläge sind monatliche Teilzahlungen für die Energielieferung und werden in der Jahresverbrauchs- oder Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Energienetze werden als natürliche Monopole angesehen, welche der Regulierung des Staates unterliegen sollen. Die Anreizregulierung soll Anreize schaffen, dass Netzbetreiber (Strom- und Gasnetze) ihre Kosten senken, damit diese an den Kunden weitergegeben werden können. Die zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Anreizregulierung wird in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt.
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Anteil der Strom/Gas-Kosten. In unseren Preisblättern ist der Arbeitspreis in ct/kWh angegeben.
Früher auch „kalorischer Brennwert“ oder „oberer Heizwert H0“. Der Brennwert gibt an, wieviel Energiegehalt in einem Kubikmeter (m³) Gas im Normvolumen enthalten ist. Das bedeutet, bei einem Luftdruck von 1.013,25 Millibar (mbar) und einer Gastemperatur von 0 °C.
Oder auch Zweitarifzähler genannt. Hierbei handelt es sich um einen Stromzähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zählertyp unterscheidet zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Diese Art von Stromzähler wird für Gebäude, die über Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen geheizt werden, genutzt. Die Nachtspeicherheizung, bzw. die Wärmepumpe wird in der NT-Zeit betrieben. Der Verbrauch in der NT-Zeit ist günstiger als in der HT-Zeit. Siehe hierzu auch Eintarifzähler.
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (oder auch kurz: „Erneuerbare-Energien-Gesetz“). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die vorrangige Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen wie z.B. Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse. Über die EEG-Umlage wird eine feste Einspeisevergütung an die Erzeuger abgeführt. Die EEG-Umlage ist vom Stromkunden zu entrichten und ist Bestandteil des Arbeitspreises.
Eintarifzähler sind Stromzähler mit nur einem Zählwerk. Diese Zähler unterscheiden nicht zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Siehe hierzu auch Doppeltarifzähler.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt eine Kennzeichnung der Herkunft und der Umweltauswirkungen des bezogenen Stroms vor.
Das Tortendiagramm im Energiemix zeigt einen Vergleich der Herkunft zwischen dem bei uns bezogenen Strom und dem Strom im Bundesdurchschnitt. Sie finden den Energiemix u. a. auf unseren Preisblättern, unserer Website sowie auf unseren Rechnungen.
Als gemeinsame Messung bezeichnet man einen Zähler, bei dem der Hochtarif (HT) und der Niedertarif (NT) in einer Messeinrichtung (Zähler) erfasst werden. Die Umschaltung zwischen den Zählwerken erfolgt über einen Rundsteuerempfänger, der über einen Impuls vom Netzbetreiber in die Schwachlastzeit geschaltet wird.
Als getrennte Messung bezeichnet man zwei getrennte Messeinrichtungen (Zähler), die zur Erfassung des Stromverbrauches innerhalb einer Verbrauchsstelle installiert wurden. Getrennte Messungen findet man u. a. auch bei Nachtspeicherheizungen, aber vor allem bei der Installation von Wärmepumpenheizungen. Der anfallende Stromverbrauch der Wärmepumpe wird ebenfalls durch einen Impuls des Netzbetreibers vom Hochtarif (HT) in den Niedertarif (NT) umgeschaltet.
Die Gradtagzahl stellt den Zusammenhang zwischen der Außenlufttemperatur und der gewünschten Raumtemperatur dar. Ist die Außentemperatur kalt und ist es in der Wohnung warm, erreicht die Gradtagzahl hohe Werte. Ist es hingegen außen ähnlich warm wie innen, erreicht die Gradtagzahl einen niedrigen Wert. Die Gradtagzahl wird u. a. zur Verbrauchsabgrenzung benötigt.
Der Grundpreis bildet die Bereitstellungskosten (u. a. für Messeinrichtungen, Ablesung, Rechnungsstellung, etc.) ab.
Grundversorger in einem Netzgebiet ist das Versorgungsunternehmen, welches am Feststellungstag die meisten Haushaltskunden versorgt. Der Grundversorger ist die „erste Anlaufstelle“ und tritt – wenn der Kunde sich keinen anderen Anbieter sucht – als Versorger ein. Der Liefervertrag zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kommt bereits durch „konkludentes Handeln“ zustande. Das heißt: Alleine die Nutzung des Stroms, ohne einen Vertrag bei einem freiwählbaren Anbieter abgeschlossen zu haben, führt zu einem Vertrag mit dem Grundversorger.
Erdgas der Gruppe H (kurz H-Gas, auch High-Gas). Erdgas der Gruppe H hat einen Methan-Anteil der zwischen 87 und 99,1 Vol. % liegt. H-Gas zeichnet sich durch einen geringen Stickstoff- (N2) und Kohlendioxid-Anteil (CO2) aus. Der Heizwert liegt in der Regel zwischen 10,0 und 11,1 kWh/m3. Der Energiegehalt von 1 kg H-Gas entspricht ca. 1,5 l Benzin bzw. 1,3 l Diesel.
Strom- und Gasnetzbetreiber nutzen für ihr Netz häufig öffentliche Wege und Straßen. Dafür wird von der Stadt bzw. Gemeinde eine Nutzungsgebühr (Konzessionsabgabe) erhoben. Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil des Strom-, bzw. Gaspreises. Die Höhe der Konzessionsabgabe variiert je nach der Bewohnerzahl der Stadt oder der Gemeinde.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Das KWKG regelt die von jedem Stromkunden zu entrichtende KWK-Umlage. Diese Umlage ist Bestandteil des Arbeitspreises. Mit der KWK-Umlage werden fossile Kraftwerke, die Strom in effizienter Kraft-Wärme-Kopplung produzieren, wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke (BHKW), gefördert.
Erdgas der Gruppe L (kurz L-Gas, heißt aus dem Englischen übersetzt: Low-Gas), Bezeichnung für Erdgas mit geringem Methangehalt, hat in der Regel einen Methangehalt der zwischen 79,8 und 87 Vol. % liegt. Der Stickstoff- (N2) und Kohlendioxid-Anteil (CO2) liegt bei L-Gas, auch als „saures Gas“ bezeichnet, etwas höher als bei H-Gas. Der Heizwert liegt in der Regel zwischen 8,2 und 8,9 kWh/m3. Der Energiegehalt von 1 kg L-Gas entspricht ca. 1,2 l Benzin bzw. 1,1 l Diesel.
Bei einem Lieferantenwechsel wechselt ein Endkunde von einem Energieversorger zu einem anderen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Abgrenzung des Verbrauchs zu einem Stichtag, d. h. es findet kein Umbau des Zählers statt. Der alte Energieversorger erstellt nach Ablesung (oder Selbstablesung des Kunden) eine Schlussrechnung und mit diesem Zählerstand startet die Versorgung durch den neuen Energieversorger.
Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die der Betreiber des örtlichen Strom-, bzw. Gasnetz für die Durchleitung der Energie zum Verbraucher erhebt. Diese sind Bestandteil des Energiepreises.
Die Umlage für die Offshore-Haftung ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch verspätete Anschlüsse von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen könnten. Diese ist Bestandteil des Arbeitspreises.
Als Primärenergie bezeichnet man Energie, die aus ursprünglich vorkommenden Energieformen oder Energiequellen zur Verfügung steht, z.B. Kohle oder Erdgas, aber auch Sonne und Wind.
In der Schwachlastzeit besteht eine sehr geringe Nachfrage an Stromenergie. Vor allem in den Nachtstunden gewähren die Netzbetreiber die Umschaltung in den Niedertarif (NT). Voraussetzung dafür ist die Nutzung des gelieferten Stroms für die Erzeugung von Wärme und eine Messeinrichtung, die den anfallenden Verbrauch gesondert erfasst (z.B. Doppeltarifzähler).
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist im Jahr 2012 zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen eingeführt worden. Diese ist Bestandteil des Arbeitspreises.
Die Stromsteuer wurde mit dem Gesetzespaket der ökologischen Steuerreform 1999 eingeführt und soll einen Anreiz zur Einsparung von Energie geben. Die Stromsteuer ist Bestandteil des Arbeitspreises.
Ein Gaszähler ermittelt das verbrauchte Gas-Volumen (in m³), auf der Gasabrechnung wird jedoch in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die Temperatur und die Höhenlage (Druck) haben Einfluss darauf wie viel thermische Energie (vereinfacht: „Wärme“) aus einem m³ gewonnen werden kann. Daher wird auf der Gasabrechnung der m³-Verbrauch, den der Gaszähler gemessen hat, in kWh umgerechnet. Der Netzbetreiber übermittelt die für die Umrechnung notwendigen Informationen (Zustandszahl, Brennwert) an den Gasversorger.
In 2014 eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten). Diese Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit. Diese ist Bestandteil des Arbeitspreises.
Die Verbrauchstelle oder Abnahmestelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung stattfindet und kann von der Rechnungsanschrift abweichen.
Örtlicher Betreiber des Strom-, bzw. Gasnetzes. Im regionalen Umkreis gibt es zwei Verteilnetzbetreiber (VNB). Die Westfalen Weser Netz GmbH und die Westnetz GmbH.
Der Verbrauch für einen Zeitraum ergibt sich aus dem Endzählerstand minus dem Anfangszählerstand.
Beispiel: Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Stromverbrauch im Monat Mai ist.
Hierzu lesen Sie den Stromzählerstand am 30.04. (optimaler Weise um 23:59 Uhr ab), notieren diesen und wiederholen das Prozedere am 31.05. (auch hier wieder optimaler Weise um 23:59 Uhr). Ziehen Sie nun vom Zählerstand am 31.05. den Zählerstand vom 30.04. ab. So ergibt sich Ihr Stromverbrauch vom Monat Mai.
Die Zählernummer befindet sich auf dem physikalisch verbauten Zähler. Häufig findet man die Zähler im Hausanschlussraum.
Die Zählpunktbezeichnung ist direkt mit der Lieferstelle (ortsgebunden) verknüpft und jede Zählpunktbezeichnung ist im europäischen Energienetz nur einmal vergeben. In Deutschland ist die Zählpunktbezeichnung 33-stellig und setzt sich aus dem Ländercode (DE), der Kennnummer des Netzbetreibers, der Postleitzahl und der Zählpunktnummer zusammen.
Die Zustandszahl wird benötigt um die tatsächlich entnommen Menge an thermischer Energie in Kilowattstunden (kWh) zu berechnen. Sie stellt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Istzustand dar