Soforthilfe Dezember – Informationen für unsere Gaskunden

Die Bundesregierung hat im November 2022 beschlossen, Gaskunden im Dezember 2022 durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz mit einem Einmalbetrag zu entlasten. Diese Entlastung wird durch uns als Ihren Gaslieferanten abgewickelt.

Wer bekommt die Entlastung?

Grundsätzlich alle Gaskunden, die Letztverbraucher sind. Alle Kunden, die Gas für den privaten oder gewerblichen Bedarf mit Standardlastprofil beziehen, müssen sich um nichts kümmern. Wir berücksichtigen Sie automatisch.

Wie hoch ist die Entlastung?

Der staatliche Entlastungsbetrag berechnet sich so:
Eine durchschnittliche Monatsmenge (die sich auf den geschätzten Jahresverbrauch, der im September 2022 galt, bezieht) wird mit dem aktuellen Gaspreis aus Dezember 2022 zu einem Betrag errechnet. Dieser Betrag wird ihnen mit der nächsten Jahresrechnung oder Schlussrechnung gutgeschrieben. Sofern Sie dann bereits dadurch profitiert haben, dass Sie den Dezember-Abschlag 2022 nicht leisten mussten (dazu gleich unten), wird das verrechnet.

Was wenn ich nach meinem Abschlagsplan einen Dezember-Abschlag 2022 leisten müsste?

Für Kunden, die Anspruch auf Entlastung im Dezember 2022 haben, und die aufgrund ihres Gasliefervertrages für Dezember 2022 einen Abschlag leisten müssten, wird eine vorläufige Entlastung durch den Bund erbracht.
Der Bund übernimmt zunächst Ihren Dezember-Abschlag 2022. Wir werden diesen Abschlag nicht einziehen bzw. Sie müssen diesen Abschlag für Dezember dann nicht zahlen. Zahlen Sie ihn trotzdem an uns, verrechnen wir dies natürlich in der nächsten Rechnung.

Was wenn ich nach meinem Abschlagsplan keinen Dezember-Abschlag 2022 leisten muss?

Für Kunden, die im Januar 2023 eine Jahresrechnung für 2022 erhalten, die auch den Dezember 2022 umfasst, wird der Entlastungsbetrag Ende Januar 2023 gesondert ausgezahlt.

Für Kunden, die zeitnah eine Jahresrechnung 2021/2022 erhalten, in der der Dezember 2022 noch nicht vollumfänglich enthalten ist, berechnen wir den Entlastungsbetrag und zahlen diesen bis Ende Januar 2023 an die betroffenen Kunden aus.

Wie bekomme ich meinen Entlastungsbetrag, wenn ich Selbstzahler bin?

Sofern Sie in diese Gruppe fallen teilen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich mit. Übermitteln Sie uns diese gern an kundenservice@stadtwerke-pb.de.

Was wenn ich monatlich abgerechnet werde?

Für Kunden, die monatlich abgerechnet werden, wird der Entlastungbetrag in der Rechnung für Dezember 2022 berücksichtigt

Energieeinsparungen wirken sich trotzdem positiv aus

Da der Entlastungsbetrag anhand eines durchschnittlichen Monatsverbrauchs berechnet wird, kommt Ihnen eine Energieeinsparung zusätzlich zu Gute. Hierzu finden Sie Tipps unter:

www.energiewechsel.de

Energiespartipps

Wer ist von der Entlastung ausgenommen?

Ausdrücklich ausgenommen sind aber Kunden, die aus dem Gas kommerziell Strom oder Wärme erzeugen, zugelassene Krankenhäuser und Großkunden. Solche Großkunden sind leistungsgemessene Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden.
Für einige Großkunden besteht der Anspruch trotzdem, wenn sie
das Erdgas im Zusammenhang mit der Vermietung oder Eigennutzung (WEG) von Wohnraum nutzen,
• zugelassene Pflege-, Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die soziale Leistungen erbringen,
• staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs- Wissenschafts- und Forschungsbereichs sind, Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft oder eingetragene Vereine,
• Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder der Eingliederungshilfe sind.
In diesen Fällen prüfen Sie bitte, ob die im Gesetz genannten Voraussetzungen durch Sie erfüllt werden. Ist das der Fall, teilen Sie uns dies bitte bis 31.12.2022 in Textform mit (gerne unter kundenservice@stadtwerke-pb.de), damit wir Sie berücksichtigen können.